HAUPTSCHULE FREUDENBERG

INFORMATIONEN  ZUM SCHÜLERBETRIEBSPRAKTIKUM

VON A BIS Z

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Das Schülerbetriebspraktikum wird im Rahmen des Lernbereiches Arbeitslehre/Wirtschaft durchgeführt.

Es soll Ihrem Kind die Möglichkeit bieten,

 

è   einen möglichst wirklichkeitsnahen Einblick in die Arbeits- und Wirtschaftswelt mit ihren unterschiedlichen Anforderungen und Situationen zu bekommen,

è   das im Unterricht erworbene Wissen durch erfahrungsbezogenes Lernen zu überprüfen,

è  sich mit den durch die Arbeitssituationen bedingten besonderen sozialen Beziehungen und Spannungen kritisch auseinanderzusetzen,

è  die eigene Erwartungshaltung zum entsprechenden Berufsfeld mit den in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen zu vergleichen,

è  sich selbst in einem "längeren" Zeitraum in einem bestimmten Beruf zu erfahren.

Das Schülerbetriebspraktikum dient der Orientierung in einem Berufsfeld und soll nicht unmittelbar zu einem bestimmten Beruf hinführen.

Somit verfehlt auch eine vorweggenommene Bewerbung um einen eventuellen Ausbildungsplatz für das nächste/übernächste Jahr in der entsprechenden Firma das eigentliche Ziel des Betriebspraktikums, wenngleich gerade heutzutage jede Chance genutzt werden sollte, sich einen geeigneten Ausbildungsplatz zu sichern.


AUFSICHT

Für die Dauer des Betriebspraktikums gibt die Schule Ihr Kind in die Obhut des Betriebes. Sie kann somit die Aufsicht nicht ausüben. Dennoch wird sie dadurch nicht gänzlich von der Aufsicht befreit. Der die Praktikanten betreuende Lehrer muss sich durch aktive Begleitung des Praktikums u. a. auch vielmehr davon überzeugen, dass das Praktikum in diesem Betrieb keine besonderen Gefahren und Risiken für Ihr Kind mit sich bringt. Bei Verletzungen der Jugendarbeitsschutzbestimmungen und bei anderen Gefahren und Risiken für Ihr Kind ist die Schule aufgrund der gebotenen Aufsichtspflicht zum Handeln verpflichtet.

BERICHT

Über das Praktikum fertigt Ihr Sohn/Ihre Tochter einen Bericht an, der benotet wird. Der betreuende Lehrer gibt vor Beginn des Praktikums exakte Hinweise und Empfehlungen zum Aufbau und zu den Themen der Dokumentation.

EINSATZWÜNSCHE

Das Schülerbetriebspraktikum ist Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Deshalb trägt die Schule letztlich allein die Verantwortung für die Zuteilung der Praktikumplätze. Die Hauptschule Freudenberg befürwortet jedoch ausdrücklich das persönliche Bemühen der Eltern oder der Schüler um eine Praktikumsstelle. Aus diesem Grund erhalten die Schüler rechtzeitig vor Beginn des Praktikums ein Formular zur Vorlage beim Praktikumsbetrieb, welches ausgefüllt an die Schule zurückgeben werden muss

ELTERN

Eltern interessieren sich für die Praktikumerfahrungen ihres Kindes. Sprechen Sie Ihr Kind an, stehen Sie ihm mit Ihrer Erfahrung als Berufstätige/r zur Seite. Begleiten Sie Ihr Kind durchs Praktikum und seien Sie ihm ein hilfreicher Partner.

FAHRKOSTEN

Der Betrieb, in dem das Praktikum durchgeführt wird, ist Unterrichtsort. Falls der Weg zwischen Wohnung und Betrieb mehr als 3,5 Kilometer beträgt, übernimmt der Schulträger die Fahrkosten im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung. Die Schüler/innen erhalten vor Praktikumbeginn auf Antrag durch die Schule eine Fahrkarte.

GESUNDHEITSAMT

Wenn Ihr Kind ein Praktikum mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt, ist eine amtsärztliche Untersuchung notwendig. Diese wird mit Ihrer Zustimmung von der Schule veranlasst. Die Kosten übernimmt der Schulträger.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Schüler, die am Betriebspraktikum teilnehmen, sind seitens des Schulträgers haftpflichtversichert.

JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ

Die Tätigkeiten im Rahmen des Betriebspraktikums sind vom Verbot der Kinderarbeit ausgenommen. Die Beschäftigungsbedingungen sind durch die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt,     u. a. "Die Arbeitszeit beträgt bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich. Die Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen ist unzulässig."

KRAFTFAHRZEUGE

Das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art im Praktikumbetrieb ist während des Praktikums untersagt, unabhängig davon, ob Ihr Kind einen gültigen Führerschein besitzt oder nicht.

KRANKHEIT

Muss Ihr Kind bedingt durch Krankheit oder sonstige wichtige Gründe der Praktikumstelle fernbleiben, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und zusätzlich den Praktikumbetrieb.

LEHRER/INNEN

Lehrer/innen sind die Ansprechpartner für Betrieb und Praktikant/in. Sie begleiten und beurteilen das Praktikum. Während der mehrwöchigen Abwesenheit von dem vertrauten Lebensraum Schule ist der/die Betreuungslehrer/in Bindeglied, Partner und Vertrauensperson für Sie und Ihr Kind.

LOHN

Ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für die von Ihrem Kind geleistete Arbeit besteht nicht, denn das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, die unter pädagogischen Gesichtspunkten durchgeführt wird. Es ist weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis.

STIMMUNG

Stimmungsschwankungen sind bei Berufstätigen nichts Ungewöhnliches, schon gar nicht bei Anfängern. Gerade in einem eventuellen Stimmungstief sind Sie als Mutter oder Vater gefordert; richten Sie Ihr Kind wieder auf und besprechen Sie die Ursachen.

UNFALLVERSICHERUNG

Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Die Teilnahme unterliegt somit der gesetzlichen Unfallversicherung.

VERHALTEN

Verhalten und Umgangston Ihres Kindes im Betrieb sollten so sein, dass dieser auch im kommenden Schuljahr wieder einen Schüler unserer Schule aufnimmt.

ZWISCHENFÄLLE

Bei auftretenden Zwischenfällen, Schwierigkeiten oder Problemen benachrichtigen Sie bitte sofort die Schule oder den/die Betreuungslehrer/in.


 

Tel.-Nr. Schule:

02734/20344

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