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  Rechtliche Grundlagen   1  2  3

Arbeitsverhalten und Sozialverhalten beurteilen - Überfachliche Kompetenzen fördern

  Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit, eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfordern über Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompetenzen, Einstellungen und die Verfügung über ein angemessenes Verhaltensrepertoire. Solche überfachlichen Kompetenzen stellen sich nicht selbsttätig als Nebeneffekt ein, sondern müssen in aktiver Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Anforderungen gefördert und von jungen Menschen erworben werden. Arbeits- und Sozialkompetenz zu entwickeln, umfasst Bildung und Erziehung und ist Aufgabe aller Fächer.

  In umgekehrter Perspektive haben fachliche Defizite und unbe­friedigende Lernfortschritte nicht selten ihre Ursache in einer unzu­reichenden Entwicklung selbstständiger Arbeitsweisen und Kompetenzen. Individuelle Förderung muss deshalb neben fachlichen Aspekten im engeren Sinn auch altersangemessene Arbeits- und Sozialkompetenzen in den Blick nehmen und zu stärken suchen.

  Das setzt nicht anders als bei Fachleistungen voraus, die Entwicklung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens zu beob­achten und zu beurteilen und den Schülerinnen und Schülern wie ihren Eltern verständliche und eindeutige Rückmeldungen über die Ausprägung personaler und sozialer Kompetenzen sowie Entwicklungsbedarfe zu geben. Diese Rückmeldungen dienen als Grundlage für Beratung und Förderung. Im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern und mit Eltern ist zu überlegen, welche Fördermög­lichkeiten in Schule und Unterricht bestehen und wie diese durch Eltern unterstützt werden können.

  Neben Eltern und Lehrkräften sind die Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich in besonderer Weise selbst gefordert. Sie müssen sich mit Anforderungen und Erwartungen einerseits und andererseits mit erworbenen Einstellungen und Verhaltensmustern aktiv auseinandersetzen, sie verändern oder möglicherweise grundlegend korrigieren. Dafür ist es bedeutsam, Kriterien und Maßstäbe für die Schülerinnen und Schüler transparent und in ihrem Bildungs- und Entwicklungsprozess kontinuierlich nachvollziehbar zu machen.

  Das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten werden deshalb, beginnend mit der Versetzung in das vierte Schuljahr der Grund­schule, in der Schule durchgehend jeweils in insgesamt drei Kompetenzbereichen beurteilt, die sich anhand einzelner Indikatoren beobachten lassen.

  Die Indikatoren, die in dieser Handreichung für die einzelnen Kompetenzbereiche aufgefächert sind (siehe „Kompetenzbereiche und Indikatoren“), sind nicht als ein verpflichtender und jeweils abzuarbeitender Katalog zu betrachten, sondern als Vorschläge und Orientierungshilfen. Die weitere Konkretisierung kann nur jede Schule selbst vornehmen, die ihre Vorstellungen und Ziele von Erziehung und Unterricht eng mit dem Schulprogramm verknüpfen

 

wird. Einstellungen und Arbeitshaltungen lassen sich nur in einem Schulleben und in einem Unterricht vermitteln, die dafür Übungsfelder und Entfaltungsmöglichkeiten bieten.

 Vorgaben und praktische Umsetzung

  In der Schuleingangsphase der Grundschule wird die Ent­wicklung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens in den Zeug­nissen beschrieben. Im Versetzungszeugnis in die Klasse 4, in der Klasse 4 der Grundschule sowie in der Sekundarstufe I und II werden Noten in den Teilbereichen „Leistungsbereitschaft“, „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“ und „Sozialverhalten“ erteilt. Bestimmte Aus­nahmen bestehen für Förderschulen und Bildungsgänge der Berufskollegs sowie die Weiterbildungskollegs.

Die einzelnen Beurteilungsbereiche werden mit den Notenstufen

     sehr gut (Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn das Ver­halten den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.)

     gut (Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Anforderungen in vollem Maße entspricht.)

         befriedigend (Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.)

    unbefriedigend (Die Note „unbefriedigend“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Anforderungen noch nicht entspricht.)

  bewertet.

  Die Definitionen dieser Notenstufen werden auch auf den Zeugnissen dokumentiert. Die Bewertung „gut“ ist eine mit größerer Häufigkeit zu erwartende Note. Sie soll definitionsgemäß vergeben werden, wenn das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten einer Schülerin oder eines Schülers die Erwartungen weder übertrifft noch hinter ihnen zurück bleibt. Die Erteilung der Note „sehr gut" setzt voraus, dass das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten eines Jugendlichen in klar benennbarer Weise über die Erwartungen hin­aus geht. Die Definition der Notenstufe „befriedigend“ macht deutlich, dass das Arbeitsverhalten und Sozialverhalten bei dieser Bewertung geringfügig unter den Erwartungen liegt.

  Die Note „unbefriedigend“ bezieht sich auf ein Verhalten, das die Erwartungen deutlich unterschreitet. Die Schulkonferenz kann beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ begründet wird. Ange­sichts der Relevanz dieses Notenurteils sollte hier die Rückmeldung zum beobachteten Verhalten auch schriftlich dokumentiert und transparent gemacht werden. Unabhängig davon gilt eine mündli­che Begründungspflicht für alle Noten - Fachnoten ebenso wie Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten - auf Nachfrage gemäß § 44 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG). Auf erkennbare Defizite soll frühzeitig, nicht erst im Rahmen der Notenvergabe, hingewiesen werden.

  Für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung bestimmt die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht

     
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