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Rechtliche Grundlagen
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Arbeitsverhalten und Sozialverhalten
beurteilen - Überfachliche Kompetenzen fördern
Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit, eine eigenverantwortliche
Lebensgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfordern über
Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompetenzen,
Einstellungen und die Verfügung über ein angemessenes
Verhaltensrepertoire. Solche überfachlichen Kompetenzen stellen sich
nicht selbsttätig als Nebeneffekt ein, sondern müssen in aktiver
Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Anforderungen gefördert und von
jungen Menschen erworben werden. Arbeits- und Sozialkompetenz zu
entwickeln, umfasst Bildung und Erziehung und ist Aufgabe aller Fächer.
In umgekehrter Perspektive haben fachliche Defizite und unbefriedigende
Lernfortschritte nicht selten ihre Ursache in einer unzureichenden
Entwicklung selbstständiger Arbeitsweisen und Kompetenzen. Individuelle
Förderung muss deshalb neben fachlichen Aspekten im engeren Sinn auch
altersangemessene Arbeits- und Sozialkompetenzen in den Blick nehmen und
zu stärken suchen.
Das setzt nicht anders als bei Fachleistungen voraus, die Entwicklung
des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens zu beobachten und zu
beurteilen und den Schülerinnen und Schülern wie ihren Eltern
verständliche und eindeutige Rückmeldungen über die Ausprägung
personaler und sozialer Kompetenzen sowie Entwicklungsbedarfe zu geben.
Diese Rückmeldungen dienen als Grundlage für Beratung und Förderung. Im
Gespräch mit Schülerinnen und Schülern und mit Eltern ist zu überlegen,
welche Fördermöglichkeiten in Schule und Unterricht bestehen und wie
diese durch Eltern unterstützt werden können.
Neben Eltern und Lehrkräften sind die Kinder und Jugendlichen in diesem
Bereich in besonderer Weise selbst gefordert. Sie müssen sich mit
Anforderungen und Erwartungen einerseits und andererseits mit erworbenen
Einstellungen und Verhaltensmustern aktiv auseinandersetzen, sie
verändern oder möglicherweise grundlegend korrigieren. Dafür ist es
bedeutsam, Kriterien und Maßstäbe für die Schülerinnen und Schüler
transparent und in ihrem Bildungs- und Entwicklungsprozess
kontinuierlich nachvollziehbar zu machen.
Das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten werden deshalb, beginnend
mit der Versetzung in das vierte Schuljahr der Grundschule, in der
Schule durchgehend jeweils in insgesamt drei Kompetenzbereichen
beurteilt, die sich anhand einzelner Indikatoren beobachten lassen.
Die Indikatoren, die in dieser Handreichung für die einzelnen
Kompetenzbereiche aufgefächert sind (siehe „Kompetenzbereiche und
Indikatoren“), sind nicht als ein verpflichtender und jeweils
abzuarbeitender Katalog zu betrachten, sondern als Vorschläge und
Orientierungshilfen. Die weitere Konkretisierung kann nur jede Schule
selbst vornehmen, die ihre Vorstellungen und Ziele von Erziehung und
Unterricht eng mit dem Schulprogramm verknüpfen |
wird. Einstellungen und Arbeitshaltungen lassen sich nur in einem
Schulleben und in einem Unterricht vermitteln, die dafür Übungsfelder
und Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
In der Schuleingangsphase der Grundschule wird die Entwicklung des
Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens in den Zeugnissen beschrieben.
Im Versetzungszeugnis in die Klasse 4, in der Klasse 4 der Grundschule
sowie in der Sekundarstufe I und II werden Noten in den Teilbereichen
„Leistungsbereitschaft“, „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“ und
„Sozialverhalten“ erteilt. Bestimmte Ausnahmen bestehen für
Förderschulen und Bildungsgänge der Berufskollegs sowie die
Weiterbildungskollegs.
Die einzelnen Beurteilungsbereiche werden mit den Notenstufen
• sehr gut (Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten
den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.) • gut (Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Anforderungen in vollem Maße entspricht.)
• befriedigend (Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn das
Verhalten den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.)
• unbefriedigend (Die Note „unbefriedigend“ soll erteilt werden, wenn das
Verhalten den Anforderungen noch nicht entspricht.)
bewertet.
Die Definitionen dieser Notenstufen werden auch auf den Zeugnissen
dokumentiert. Die Bewertung „gut“ ist eine mit größerer Häufigkeit zu
erwartende Note. Sie soll definitionsgemäß vergeben werden, wenn das
Arbeitsverhalten und Sozialverhalten einer Schülerin oder eines Schülers
die Erwartungen weder übertrifft noch hinter ihnen zurück bleibt. Die
Erteilung der Note „sehr gut" setzt voraus, dass das Arbeitsverhalten
und Sozialverhalten eines Jugendlichen in klar benennbarer Weise über
die Erwartungen hinaus geht. Die Definition der Notenstufe
„befriedigend“ macht deutlich, dass das Arbeitsverhalten und
Sozialverhalten bei dieser Bewertung geringfügig unter den Erwartungen
liegt.
Die Note „unbefriedigend“ bezieht sich auf ein Verhalten, das die
Erwartungen deutlich unterschreitet. Die Schulkonferenz kann
beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ begründet wird. Angesichts
der Relevanz dieses Notenurteils sollte hier die Rückmeldung zum
beobachteten Verhalten auch schriftlich dokumentiert und transparent
gemacht werden. Unabhängig davon gilt eine mündliche Begründungspflicht
für alle Noten - Fachnoten ebenso wie Noten zum Arbeitsverhalten und
Sozialverhalten - auf Nachfrage gemäß § 44 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG).
Auf erkennbare Defizite soll frühzeitig, nicht erst im Rahmen der
Notenvergabe, hingewiesen werden. Für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung bestimmt die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht |
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