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Schulisches Engagement stärken

  Viele Schülerinnen und Schüler engagieren sich in besonderer Weise. Die Schule unterstützt dieses Engagement dadurch, dass der besondere Einsatz in der Schule und die Bereitschaft, mehr als nur das unbedingt Geforderte einzubringen, auch anerkannt und gewürdigt werden. Auch dies ist in die Beurteilung des Sozialverhaltens einzubeziehen.

  Darüber hinaus legt das Schulgesetz in § 49 Abs. 2 Nr. 3 fest, dass neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich aufgenommen werden.

  Die Verwendung von freien oder Standardformulierungen ist hier freigestellt. Eine Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht verpflichtend vorgesehen, jedoch wünschenswert. Eine ergänzende Würdigung des besonderen Engagements in der Schule ist auf allen Zeugnissen möglich. Auf Abschluss-, Abgangs­ und Bewerbungszeugnissen ist es allerdings besonders zu empfehlen; dabei können auch Tätigkeiten aus früheren Schuljahren bescheinigt werden.

Gewürdigt werden z. B. das Engagement und die Verantwortungsübernahme in folgenden Bereichen:

Beteiligung an der Schulmitwirkung (Klassensprecherin/Klassensprecher, Schülersprecherin/Schülersprecher, Mitarbeit in der Schülervertretung und Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Schulmitwirkung auch ohne „Amt")

          Übernahme besonderer Aufgaben bei Projekten der Schule (z. B. in der politischen Bildung)

          Mitgliedschaft in der Theatergruppe oder im Schulorchester

          Teilnahme an überschulischen Wettbewerben

          Ausbildung zum Streitschlichter; Engagement in der Schlichtung, als Konfliktlotse, Schülerhelfer etc.

          Mitarbeit in der Schülerzeitung oder der Schulbibliothek

          Übernahme von Patenschaften, z. B. „Ältere Schülerinnen und Schüler helfen jüngeren"; Mitarbeit in Tutorenprogrammen

          Übernahme bestimmter Aufgaben, z. B. Ersthelfer, Schülerlotse, Helfer im Freizeitbereich des Ganztags (Ausgabe der Spiel- und Sportgeräte, Arbeit in der Teeküche, etc.)

          Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen

          Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe

          Mitarbeit beim Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern und Institutionen.

 Auf dem Zeugnis sollten solche Aktivitäten nicht im Detail qualifiziert, sondern kurz dokumentiert werden.

 

Ehrenamtliches Engagement würdigen

  Außerschulische Aktivitäten können nicht Gegenstand der Notenbeurteilung der Schulen sein. Dennoch wird die Möglichkeit gegeben, auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers ehrenamtli­che Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf jedem Zeugnis zu dokumentieren. Bei Abschluss-, Abgangs- und Bewerbungszeugnissen empfiehlt solches sich besonders. Entsprechend dem Gesetzeswortlaut geschieht dies unter Einbeziehung früherer Schuljahre, wobei mit den Schülerinnen und Schülern abzusprechen ist, welche Bemerkungen aus früheren Zeugnissen aufgenommen werden sollen. Eine Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht notwendig.

  Da die Schule die Aktivitäten nicht aus eigener Kenntnis dokumentieren kann, liegt es bei der jeweiligen - im Regelfall als gemeinnützig anerkannten - Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wurde, der Schule das dort zum Ausdruck gebrachte Engagement zu bescheinigen. Die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kann sich u.a. auf folgende Bereiche beziehen:

  den sozialen und karitativen Bereich

   den kulturellen Bereich unter Einbeziehung der Brauchtumspflege

   den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz

   die freie Jugendarbeit

   den Sport.

 Beispiele:

          Mitwirkung (Jugendfeuerwehr, Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter usw.)

          Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung

          Mitwirkung bei der Landjugend als Betreuung

          Engagement bei anerkannten umweltpolitischen Einrichtungen

          Jugendarbeit im kirchlichen Bereich

          Übungsleitung im Sportverein

          Betreuungstätigkeit in der Jugend- oder Altenpflege

          Mitarbeit bei der Gefangenenbetreuung

          Mitarbeit in Jugendorganisationen politischer Parteien

 

     
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