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Rechtliche Grundlagen
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Schulisches Engagement stärken
Viele Schülerinnen und Schüler engagieren sich in besonderer Weise. Die
Schule unterstützt dieses Engagement dadurch, dass der besondere Einsatz
in der Schule und die Bereitschaft, mehr als nur das unbedingt
Geforderte einzubringen, auch anerkannt und gewürdigt werden. Auch dies
ist in die Beurteilung des Sozialverhaltens einzubeziehen.
Darüber hinaus legt das Schulgesetz in § 49 Abs. 2 Nr. 3 fest, dass
neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in
Bescheinigungen über die Schullaufbahn nach Entscheidung der Zeugnis-
oder Versetzungskonferenz weitere Bemerkungen über besondere Leistungen
und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich
aufgenommen werden.
Die Verwendung von freien oder Standardformulierungen ist hier
freigestellt. Eine Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist
nicht verpflichtend vorgesehen, jedoch wünschenswert. Eine ergänzende
Würdigung des besonderen Engagements in der Schule ist auf allen
Zeugnissen möglich. Auf Abschluss-, Abgangs und Bewerbungszeugnissen
ist es allerdings besonders zu empfehlen; dabei können auch Tätigkeiten
aus früheren Schuljahren bescheinigt werden.
Gewürdigt werden z. B. das Engagement und die Verantwortungsübernahme in
folgenden Bereichen:
•
Beteiligung an der Schulmitwirkung (Klassensprecherin/Klassensprecher,
Schülersprecherin/Schülersprecher, Mitarbeit in der Schülervertretung
und Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Schulmitwirkung auch ohne
„Amt")
•
Übernahme besonderer Aufgaben bei Projekten der Schule (z. B. in der
politischen Bildung)
•
Mitgliedschaft in der Theatergruppe oder im Schulorchester
•
Teilnahme an überschulischen Wettbewerben
•
Ausbildung zum Streitschlichter; Engagement in der Schlichtung, als
Konfliktlotse, Schülerhelfer etc.
•
Mitarbeit in der Schülerzeitung oder der Schulbibliothek
•
Übernahme von Patenschaften, z. B. „Ältere Schülerinnen und Schüler
helfen jüngeren"; Mitarbeit in Tutorenprogrammen
•
Übernahme bestimmter Aufgaben, z. B. Ersthelfer, Schülerlotse, Helfer im
Freizeitbereich des Ganztags (Ausgabe der Spiel- und Sportgeräte, Arbeit
in der Teeküche, etc.)
•
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von internationalen
Begegnungen
•
Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe
•
Mitarbeit beim Zusammenwirken mit außerschulischen Partnern und
Institutionen.
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Ehrenamtliches Engagement würdigen
Außerschulische Aktivitäten können nicht Gegenstand der Notenbeurteilung
der Schulen sein. Dennoch wird die Möglichkeit gegeben, auf Wunsch der
Schülerin oder des Schülers ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen
oder kirchlichen Organisationen, Verbänden oder Einrichtungen auf jedem
Zeugnis zu dokumentieren. Bei Abschluss-, Abgangs- und
Bewerbungszeugnissen empfiehlt solches sich besonders. Entsprechend dem
Gesetzeswortlaut geschieht dies unter Einbeziehung früherer Schuljahre,
wobei mit den Schülerinnen und Schülern abzusprechen ist, welche
Bemerkungen aus früheren Zeugnissen aufgenommen werden sollen. Eine
Abstimmung in der Schul- oder Lehrerkonferenz ist nicht notwendig.
Da die Schule die Aktivitäten nicht aus eigener Kenntnis dokumentieren
kann, liegt es bei der jeweiligen - im Regelfall als gemeinnützig
anerkannten - Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche
Tätigkeit geleistet wurde, der Schule das dort zum Ausdruck gebrachte
Engagement zu bescheinigen. Die Bescheinigung der ehrenamtlichen
Tätigkeit kann sich u.a. auf folgende Bereiche beziehen:
• den sozialen und
karitativen Bereich
•
den kulturellen Bereich unter Einbeziehung der Brauchtumspflege
•
den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
•
die freie Jugendarbeit
•
den Sport.
•
Mitwirkung (Jugendfeuerwehr, Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter usw.)
•
Mitarbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung
•
Mitwirkung bei der Landjugend als Betreuung
•
Engagement bei anerkannten umweltpolitischen Einrichtungen
•
Jugendarbeit im kirchlichen Bereich
•
Übungsleitung im Sportverein
•
Betreuungstätigkeit in der Jugend- oder Altenpflege
•
Mitarbeit bei der Gefangenenbetreuung
•
Mitarbeit in Jugendorganisationen politischer Parteien
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